Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?
Indirekt wird die Abfahrtskontrolle in §23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter „Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers“ genannt. Dort steht zwar nichts von Abfahrtskontrolle, aber der Fahrer oder die Fahrerin wird dafür verantwortlich gemacht, dass das gesamte Fahrzeug, also Zug und Gespann, vorschriftsmäßig ist und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht leidet. Dafür muss das Fahrzeug vor der Abfahrt kontrolliert werden. Vorgeschrieben ist die Abfahrtskontrolle für Lkw ebenfalls gemäß Vorschrift 70 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-V 70), die auch als Unfallverhütungsvorschrift bekannt ist. Hier steht, dass die Fahrzeugführenden vor Beginn der Arbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs- & Sicherheitseinrichtungen zu überprüfen haben – und dies selbst während der Schicht beobachten müssen. Unterbricht man also die Lenkzeit für mehr als 45 Minuten, lohnt sich eine weitere Überprüfung, also zumindest der Gang um das Fahrzeug, um offensichtliche Mängel zu überprüfen. Auch eine Schlusskontrolle am Fahrtende ist sinnvoll. So fallen Mängel auf, bevor das Fahrzeug erneut auf die Straße soll.
Wer ist für die Abfahrtskontrolle verantwortlich?
In der Regel sind der Fahrer oder die Fahrerin für die Durchführung der Abfahrtskontrolle verantwortlich. Dies gilt insbesondere für gewerblich genutzte Fahrzeuge, bei denen die Fahrer im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht sicherstellen müssen, dass das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand ist. Diese Verantwortung kann jedoch auch auf den Fahrzeughalter übertragen werden.
Damit die Abfahrtskontrolle glaubhaft dokumentiert ist, sollte sie direkt nach dem Stecken der Tachografenkarte erfolgen und Teil der Arbeitszeit sein. Wichtig dabei: Mit einem schnellen Gang um das Fahrzeug ist es nicht getan. Eine Abfahrtskontrolle sollte ungefähr 10 – 15 Minuten dauern.
Was muss bei einer Abfahrtskontrolle überprüft werden?
Eine Abfahrtskontrolle sollte eine systematische Überprüfung der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen umfassen. Dazu gehören unter anderem Bremsen, Reifen, Lichtanlage, Lenkung und Fahrzeugpapiere. Zu einer vorschriftsmäßigen Abfahrtskontrolle gehört also, dass der Fahrer oder die beauftragte Person eine Checkliste gemäß den gesetzlichen Vorgaben abarbeitet, dabei eventuelle Mängel dokumentiert und die einzelnen Punkte der Abfahrtskontrolle nachweisen kann. Diese Mängel müssen zudem vor Fahrtantritt behoben werden. Der DGUV Grundsatz 314-002 „Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“ stellt gegen Gebühr eine umfassende Checkliste bereit. Auch die verschiedenen Berufsgenossenschaften veröffentlichen Muster-Checklisten. Hier das Beispiel des BGHM.
Als grundsätzliche Prüfpunkte gelten:
- Beleuchtung
- Bereifung, Felgen, Federung
- Bremsanalage/Bremsflüssigkeitsstand
- Motor & Antrieb: z. B. Kontrolle des Ölstands und Keilriemen
- Lenkanlage
- Fahrerassistenzsysteme (z.B. Notbremsassistent) sind eingeschaltet und ohne Fehlermeldungen
- Führerhaus
- Kontrolle von Aufbau und Rahmen
- Ladungssicherung: z. B. Einhalten der zulässigen Achslasten oder rutschfeste Sicherung der Ladung auch bei einer Vollbremsung
- Anhänger-/Sattelanhänger und Kupplung sind geschlossen und gesichert für alle Fahrzeugelemente
- Zubehör: z. B. vorhandene Zurrgurte, Antirutschmatten, Warndreieck, Feuerlöscher etc
Digitale Abfahrtskontrolle mit Webfleet Vehicle Check
Per Tablet oder Smartphone kann der Fahrer sämtliche Abfahrtskontrollpunkte durch einfaches „Swipen“ durchgehen und etwaige Mängel direkt in der Webfleet Vehicle Check App auch mittels Fotos dokumentieren. Die App lässt sich intuitiv ohne umfassende Schulung bedienen und es entsteht kein zusätzlicher Aufwand für die Archivierung, wie bei Papier-Checklisten. Die Kommunikation mit der Zentrale läuft effizient und unkompliziert ab, Fehler werden vermieden und alle Beteiligten wissen in Echtzeit Bescheid.
Durch die (digitale) Abfahrtskontrolle kann man also nicht nur die rechtlichen Vorgaben erfüllen, sondern gleichzeitig die Gesamtsicherheit der Flotte verbessern. Weil man bei Problemen schnell reagieren kann, wirkt sie sich auch auf die Servicequalität und die Zufriedenheit von Fahrern und Mitarbeitern in der Zentrale aus. Sie können sicher handeln, Termine trotz Problemen einhalten und haben im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls die notwendige Dokumentation jederzeit zur Hand.
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