Die Verordnung zur Änderung der fahrpersonalrechtlichen Vorschriften wurde veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden verschieden Punkte in der Fahrpersonalverordnung klargestellt und neu formuliert.
Neben der Einschränkung auf 100 km Radius der Milchsammelfahrzeuge ist der manuelle Nachtrag bei Kontrollgeräten nach Anhang I und Ib, sowie die §20 Bescheinigung Schwerpunkt dieser Klarstellung. Auch wird nochmal auf die Pflichten der selbstfahrenden Unternehmer in diesem Zusammenhang verwiesen.
Zur einfacheren Recherche haben wir die alten und neunen Texte als Download Gegenüberstellung FPersV zur Verfügung gestellt.