An der Umrüstung zum intelligenten Tachographen der zweiten Version führt kein Weg vorbei!
Ab dem 01.01.2025 gilt für Fahrzeuge mit analogem oder einem nicht-intelligenten digitalen Fahrtenschreiber, die in anderen EU-Ländern genutzt werden, die gesetzliche Nachrüstpflicht auf intelligente Fahrtenschreiber der Version 2 gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014.
WICHTIG!
Bis zum 28.02.2025 gibt es eine Schonfrist, um Engpässen bei Hardware und ggf. Werkstattterminen entgegenzuwirken.
Die Verpflichtung bleibt natürlich bestehen, Verstöße werden aber bis dahin nicht mit einem Bußgeld belegt, sofern das Land der Empfehlung der EU folgt.
Hier die wichtigen Fristen im Überblick:
- 31.12.0224 Ende der Frist zur Nachrüstung auf den intelligenten DTCO V2
- 01.01.2025 Beginn der gesetzlichen Verpflichtung
- 28.02.2025 Ende der Schonfrist ohne Sanktionen
- 01.03.2025 Ab jetzt werden Verstöße mit Bußgeldern geahndet
Für weitere Fragen auch zu den nächsten Terminen des EU Mobilitätspakets stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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