Der intelligente Fahrtenschreiber ist da

Seit dem 15.06.2019 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge, die zur gewerblichen Güterbeförderung genutzt werden und deren zulässige Höchstmaße einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung (mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers) mit dem intelligenten Fahrtenschreiber ausgerüstet sein.

Mit der neuen Tachographen-Hardware kommt u.a. auch eine neue Verschlüsselungstechnik zum Einsatz. Aus diesen Gründen müssen Sie die entsprechenden Download-Tools in Ihrer Flotte ebenfalls auf den neuesten Stand bringen. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Fahrer- und Fahrzeugdaten auch weiterhin gesetzeskonform auslesen, archivieren und speichern.

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