EU Mobilitätspaket - der intelligente Tachograph

Um das Transportwesen innerhalb Europas effizienter und gerechter zu gestalten, hat das EU-Parlament nach über zweieinhalb Jahren zähen Verhandelns das sogenannte Mobilitätspaket 1 beschlossen. Die Maßnahmen betreffen neben der Seefahrt sowie dem Schienen- und Luftverkehr vor allem auch Transporte auf der Straße. Bei den geplanten Änderungen spielt der intelligente Tachograph eine zentrale Rolle.

Fairer Wettbewerb und soziale Standards

Auf folgende Aspekte des Lkw-Verkehrs legt die EU ihren Fokus:
1. Lenk- und Ruhezeiten

Grundsätzlich bleiben die bisherigen Regelungen bestehen, vor allem die Qualität der wöchentlichen Ruhezeiten soll für Fahrer aber gesteigert werden,
z. B. durch Bezahlung einer angemessenen Unterkunft durch das Unternehmen. Das Verbringen der regulären wöchentlichen Ruhezeit in der Fahrerkabine ist daher künftig untersagt. Internationale Fahrer dürfen ihre wöchentliche Ruhezeit in Zukunft zweimal hintereinander auf 24 Stunden reduzieren (statt bisher nur einmal). In dem Fall muss in der dritten Woche allerdings eine reguläre Ruhezeit von 4–5 Tagen folgen. Hierzu müssen Unternehmen ihren Fahrern sogar die Rückkehr ins Heimatland finanzieren.


2. Kabotage

Gewerblicher Güterverkehr durch ausländische Unternehmen, die in den entsprechenden Aufnahmestaaten weder Sitz noch Niederlassungen haben (Kabotage), soll einfacher geregelt, zeitlich klar begrenzt und besser kontrolliert werden. Unter anderem müssen ausländische Lkw nach einer Woche Kabotage künftig ins Heimatland zurückkehren. Das entsprechende Fahrzeug bleibt in dem Land, in dem die Kabotagefahrten durchgeführt wurden, für vier Tage gesperrt.


3. Entsendung von Fahrern

Fernfahrer, die in andere EU-Länder entsandt werden, um dort Transportdienstleistungen zu erbringen, sollen besser vor Ausbeutung geschützt werden. Das betrifft allgemeine Arbeitnehmerrechte, vor allem aber den Mindestlohn. Hier gelten immer die Lohn- und Sozialstandards des Landes, in das Fahrer entsandt werden – gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Ein wiederholter Verstoß gegen die Kabotage und Entsendungsregeln kann in Zukunft zum Verlust der EU-Gemeinschaftslizenz führen.


4. Marktzugang

Die Kriterien für den Zugang zum EU-Markt werden so angepasst, dass es sogenannten Briefkastenfirmen nicht mehr möglich sein wird, Fahrzeuge in einem Land mit geringen Steuern und niedrigem Lohn zu registrieren, diese jedoch hauptsächlich in Ländern mit lukrativer Vergütung fahren lassen. Zu diesem Zweck müssen Unternehmen proportional zur Flottengröße genügend Personal, Räumlichkeiten und Fahrzeuge sowie einen Firmensitz vorhalten. Im Ausland operierende Fahrzeuge sind spätestens nach acht Wochen ins Land der Niederlassung zurückzuführen. Das gilt auch für Kleintransporter und Sprinter.

Der intelligente Tachograph als Hauptinstrument der EU

Für die Durchsetzung der neuen Regeln setzt die EU voll auf den intelligenten Tachographen. Er soll die Behörden mit Standortdaten und Fahrzeiten versorgen. Damit kann sichergestellt werden, dass kein Lkw zu lang fährt und keine vorgeschriebenen Ruhezeiten verletzt oder Regelungen zur Überführung ins Heimatland missachtet werden.

Technisch gesehen wird es eine Erweiterung der Satellitenortung geben – zusätzlich zum bestehenden GPS und zum russischen GLONASS wird das neue europäische System Galileo etabliert. Continental entwickelt dazu bereits den DTCO® 4.1, der mit entsprechender Technik ausgestattet sein wird.


Tachographenpflicht wird ausgeweitet

Nach der neuen Regelung müssen bis 2026 auch Transporter ab 2,5 Tonnen im internationalen Verkehr mit einem Tachographen ausgestattet sein. Für DTCO® Werkstätten bedeutet das vor allem eines: Es wird in Zukunft nicht an Aufträgen mangeln! Mit der Etablierung des intelligenten Tachographen als wichtiges Kontrollinstrument im EU-Transportverkehr auf der Straße werden die kleinen Fahrtbegleiter unverzichtbar, sie müssen jedoch wie gehabt eingebaut und geprüft werden.

https://youtu.be/5xND2Cb9_i8  Das Informationsvideo starten Sie hier

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